Hochschule Darmstadt - University of Applied Sciences

Vorpraktikum

Ordnung für das Baustellenpraktikum

§ 1 Ziele, Ausbildungsinhalte

(1) Ziele des Baustellenpraktikums sind das Erwerben von: a) Kenntnissen und Fähigkeiten der Arbeiten Baustelle (Abläufe und Verfahren bei der Erstellung von Roh- und Ausbau.)
b) Gewinnen von Einblicken und Verständnis des sozialen Umfelds der Baustelle.

(2) Das Praktikum muss in mindestens einem bis zwei der nachfolgenden Tätigkeitsfelder abgeleistet werden.
(h a n d w e r k l i c h e - manuelle Tätigkeit)
für Studiengang Architektur: Maurer- und Betonarbeiten, Zimmererarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Bauschreinerarbeiten, Trockenbauarbeiten, Metallarbeiten des Bauhauptgewerbes (Bauschlosserei)
für Innenarchitektur: Schreiner- und Innenausbauarbeiten, Trockenbauarbeiten,  Raumausstatterarbeiten.

§ 2 Praxisstellen für das Baustellenpraktikum

(1) geeignete Praxisstellen sind Baustellen und Werkstätten (keine Bürotätigkeit)

im Studiengang Architektur: Hochbauunternehmen, Holz- und/oder Metallbaubetriebe des Bauhauptgewerbes.

im Studiengang Innenarchitektur: wie vor, jedoch auch Holz- und Kunststoffverarbeitende Betriebe, Raumausstatter. Im Studiengang Innenarchitektur kann die Ausbildung auch in der Werkstatt erfolgen.

§ 3 Dauer des Praktikums

(1) Das gesamte Praktikum dauert 13 Wochen.
(2) Wird das Praktikum in Abschnitten ausgeführt, sollen diese mindestens 4 Wochen umfassen.

§ 4 Organisation des Praktikums

(1) Die Praktikumsstelle wird von den Studierenden eigenverantwortlich ausgesucht. (2) Der Nachweis über das abgeleistete Praktikum wird erbracht durch: a) Zeugnis der Praxisstelle b) Tätigkeitsbericht (Formblatt im BPS-Büro erhältlich)

§ 5 Anerkennung einer abgeschlossenen Berufsausbildung

(1) Eine abgeschlossene Lehre in einem Bauberuf kann das Praktikum ersetzen. Das gleiche gilt für Lehrberufe, innerhalb deren Ausbildung eine Baustellentätigkeit in ausreichender Länge eingeschlossen ist (z.B. Bauzeichner). Solche Bauberufe sind für die Studiengänge - Architektur: Maurer, Zimmermann, Betonbauer, Installateur (Kriterium für die Anerkennung ist eine Tätigkeit auf der Baustelle, daher bei Bausschreinern „Baustellenanteil“ nachweisen). - Innenarchitektur: wie bei Architektur, außerdem Tischler, Berufe in Raumausstattung und techn. Ausbau.

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