Erlassen des Praktikums
Kriterien für den Erlass des Berufspraktischen Studiensemesters
Eine Entlastung von der Praxisphase kann nur erfolgen bei:
- abgeschlossener, einschlägiger Berufsausbildung, z. B. Bauzeichner und
- mindestens 15 Monate Tätigkeit nach der Berufsausbildung im Sinne des Ausbildungsplanes.
Wird dem Antrag stattgegeben, wird das Fach "BPS-Begleitung" erlassen. Somit entfällt auch der BPS-Bericht.
Die restlichen Lehrveranstaltungen sind zu besuchen. Mit Wirkung vom 01.01.1999 erhält diese Regelung Gültigkeit.
Der Antrag auf Erlass erfolgt auf dem Formblatt mit Anlagen (erhältlich im BPS-Büro, dienstags, mittwochs, donnerstags, 9.00 - 10.30 Uhr)