Bekanntmachungen
Abgabe der Praktikums Unterlagen
Die BPS-Unterlagen sind bis spätestens ein halbes Jahr nach Beendigung des BPS im Praktikumsbüro abzugeben.
Anmeldung zum Diplom
Die kompletten BPS-Unterlagen sind außerdem mindestens 8 Wochen vor der Anmeldung zum Diplom im BPS-Büro vorzulegen. Andernfalls kann eine Anmeldung zum Diplom nicht erfolgen.
Die aktuellen Bestimmungen zum Thema Vorpraktikum und BPS erfragen Sie bitte telefonisch im BPS-Büro, Frau Tautkus (dienstags, mittwochs, donnerstags von 9.00 - 10.30 Uhr)
Fehlende Studienleistungen als Voraussetzung für die Anmeldung zum berufspraktischen Studiensemester.
Ist eine Studienleistung noch nicht abgeschlossen bzw. noch nicht bestanden, aber bereits begonnen, kann diese auf der Anmeldung mit einem "Anerkannt-Vermerk" vom zuständigen Dozenten bestätigt werden. Ferner kann im Fall einer fehlenden Studienleistung ein Antrag auf Zulassung zum BPS gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Praktikumsstelle nachgewiesen wird.
Einzelfallentscheidungen durch Prof. Vetter:
Studierende, die sich für ein Auslandspraktikum im Rahmen des Berufspraktischen Studiensemesters (BPS) anmelden und deren Voraussetzungen in Form eines komplett abgeleisteten Vorpraktikums nicht erfüllt sind, melden sich zwecks Zulassung und entsprechender Antragstellung bitte bis spätestens zum jeweiligen Semesterende im BPS-Büro. Der Nachweis über Praxisstelle und Praxisdauer ist vonseiten der Studierenden zu erbringen.