Hochschule Darmstadt - University of Applied Sciences

Allgemeine Gremien und Ausschüsse

Fachbereichsrat: Der Fachbereichsrat (FBR) ist das wichtigste Gremium auf Fachbereichsebene. Er setzt sich aus Vertretern/innen der Dozenten /innen, Studierenden und Mitarbeiter/innen im Verhältnis 5:3:1 zusammen. In der Regel gehören dem FBR 6 Studierende an. Im FBR fallen alle Entscheidungen, die für einen FB wichtig sind. Der FBR wählt den/die Dekan/in, welcher als Fachbereichsleiter die Geschäfte des Fachbereiches führt. Vorbereitet bzw. ausgearbeitet werden Empfehlungen und Beschlussvorlagen für den FBR in den jeweiligen Ausschüssen  

Lehr- und Studienausschuss: Der Lehr- und Studienausschuss (LuSt) befasst sich mit den Themen und Inhalten der Vorlesungen, der Studienordnung (StO) und deren Auslegung. Der Ausschuss prüft, ob die Lehr- und Studieninhalte den Anforderungen der Zeit und dem Wissenstand entsprechen und macht ggf. Verbesserungsvorschläge.  

Prüfungsausschuss: Der Prüfungsausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Prüfungsordnung (PO) des Fachbereiches. Die PO regelt die Art und Weise der zu leistenden Prüfungen in den einzelnen Vorlesungen des Fachbereiches. Der Ausschuss beschließt über Anträge auf Wiederholung einer Prüfungs-Leistung (P), schlichtet bei Differenzen zwischen Prof. und Studi im Bezug auf Fehler bei der Abmeldung oder der Korrektur von Prüfungsleistungen.  

Berufungsausschuss: Der Berufungsausschuss befasst sich mit der Berufung (Einstellung) neuer Dozenten/innen, also mit der Ausschreibung der Stelle in verschiedenen Zeitungen, mit dem Auswerten der Bewerbungsunterlagen, den Einladungen der Bewerber/innen zu Probevorlesungen und dessen Anhören und Bewerten. Der Ausschuss erstellt eine Rangliste der Bewerber/innen als Empfehlung für den FBR.  

Haushaltsausschuss: Der Haushaltsausschuss ist zuständig für die Vergabe von Geldern innerhalb des FB, die Erstellung eines Haushaltsplanes und den Kampf mit der Verwaltung der FHD um die Bewilligung von Geldern für den Fachbereich.      In allen Ausschüssen können je 2 Studierende mit vollem Stimmrecht sitzen. Es hängt von Eurer Mitarbeit ab, ob Ihr Euer Mitbestimmungsrecht und damit die Einflussnahmemöglichkeit auf Eure Studiensituation wahrnehmt.  

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