
BAföG-Beauftragter
Prof. Baurmann
email: henning.baurmann@h-da.de
Raum 205
Lassen Sie sich den Weg zum Traumberuf unterstützen!
Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ( BAföG ) Um es unmissverständlich voranzustellen; das BAföG ist ein Gesetz, welches die Rahmenbedingungen der Staatlichen-Ausbildungsförderung regelt. Unsere Gesellschaft möchte Sie bei der Ausbildung finanziell unterstützen, damit Sie später mit Ihrem Wissen und Ihren Fähigkeiten den Wohlstand der Allgemeinheit mehren.
Mit der BAföG-Novelle 2001 wurde die finanzielle Situation von Studenten entscheidend verbessert: Freibeträge und Bedarfssätze wurden angehoben, des Kindergeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet und die Gesamtdarlehensbelastung beschränkt sich auf nur 10 000 Euro. Es lohnt sich also, die Förderung zu beantragen!
Wo und wie werden Leistungen nach BAföG beantragt
Die Leistung nach dem BAföG müssen auf den dafür vorgesehenen Formblättern beantragt werden. Die Formblätter erhalten Sie beim Studentenwerk Darmstadt oder aus dem Internet unter der Adresse www.bafoeg.bmbf.de. Ihren BAföG-Antrag sollten Sie persönlich beim abgeben.
Studentenwerk Darmstadt
- Amt für Ausbildungsförderung -
Petersenstraße 14
64287 Darmstadt
Das Amt für Ausbildungsförderung befindet sich im Erdgeschoss der Mensa Lichtwiese, Petersenstrasse 14 ( Endstation Buslinie K der HEAG ). Zuständig für Studierende des FBA ist
von A bis GEO - Herr Franz Apfel, Zi. Nr. 55, Tel. 16-3895
von GEP bis KOC - Frau Irmgard Hertel, Zi. Nr. 66, Tel. 16-6718
von KOD bis PK - Frau Karin Becker, Zi. Nr. 66, Tel. 16-6872
von PL bis SCHN - Frau Bärbel Monse, Zi. Nr. 68, Tel. 16-6874
von SCHO bis Z - Frau Nadine Müller, Zi. Nr. 67, Tel. 16-6876
Er berät Sie persönlich während der Sprechzeiten, Mo + Do 13.00 – 15.00 Uhr und Di + Fr 10.00 – 12.00 Uhr, über alle Voraussetzungen und Erfordernisse zur Ausbildungsförderung.
BAföG-Beauftragter des FBA
Jeder Fachbereich ist nach § 47 BAföG verpflichtet, erforderliche Eignungsbescheinigungen, Bestätigungen und gutachterliche Stellungnahmen zu Förderungswürdigkeit der Studierenden abzugeben. Diese Aufgabe obliegt dem BAföG-Beauftragten des FB.
Ab dem 4. Studienfachsemester benötigen die Förderungsempfänger eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte, dass sie bis dahin die üblichen Leistungen an diesem Fachbereich erbracht haben. Die üblichen Leistungen werden am FBA mit ca. 70% der verlangten Studienleistungen bis zum 4. Studienfachsemester und mindestens einer bestandenen Zwischenprüfung beziffert. Ab dem 8. Studienfachsemester erhalten die Studierenden vom Fachbereich eine Bescheinigung zur Studienabschlussförderung, wenn sie das Zwischenzeugnis erworben haben.
Weitere Informationen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz, Stipendien und sonstiger Förderungsmöglichkeiten
Also, scheuen Sie keinen Papierkram, lassen Sie sich fördern!
Prof. Henning Baurmann BAföG-Beauftragter am FBA